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Weiterbildung
zum Facharzt für Humangenetik
In der ärztlichen Aus- Weiter- und Fortbildung
wird deutlich zwischen Begriffen unterschieden, ob sich
der Arzt noch in der studentischen Ausbildung
befindet, oder ob er bereits sich zum Facharzt weiterbildet
und dann verpflichtet ist, sich laufend fortzubilden.
Die ärztliche Ausbildung
und der Zugang zum ärztlichen Beruf ist in der
Bundesärzteordnung
bundeseinheitlich geregelt.
Ziel der Weiterbildung
ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen
und Fertigkeiten für definierte ärztliche
Tätigkeiten nach Abschluss der Beurfsausbildung.
Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit
unter Anleitung zur Weiterbildung
befugter Ärzte. Die Weiterbildung und die Anerkennung
als Facharzt/-ärztin richtet sich nach Kammer-
bzw. Heilberufsgesetzen der Länder und den Weiterbildungsordnungen
der Landesärztekammern,
der Mitglied er/sie ist.
Jeder Arzt muss seine fachliche Kompetenz in der täglichen
Arbeit und durch berufsbegleitendes Lernen – durch
Fortbildung –
kontinuierlich aktualisieren und festigen. Fortbildung
dient der Verbesserung ärztlichen Handelns und
ist somit ein Instrument der Qualitätssicherung
in der Medizin.
Für jeden Arzt / jede Ärztin ist immer nur
die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer rechtsverbindlich,
deren Mitglied er / sie ist. Zuständig ist diejenige
Ärztekammer, in deren Bereich entweder die Weiterbildung
absolviert oder ein Antrag auf Anerkennung für
ein Gebiet, Fakultativen Weiterbildungen oder einen
Schwerpunkt gestellt wird bzw. werden soll. Die Regionalverzeichnisse
von zur Weiterbildung befugten / ermächtigten Ärztinnen
und Ärzte sind ausschließlich bei den Ärztekammern
zu beziehen. Man sollte sich daher mit der zuständigen
Ärztekammer
in Verbindung setzen.
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