Medizinische Weiterbildung

In der ärztlichen Aus- Weiter- und Fortbildung wird deutlich zwischen Begriffen unterschieden, ob sich der Arzt noch in der studentischen Ausbildung befindet, oder ob er bereits sich zum Facharzt weiterbildet und dann verpflichtet ist, sich laufend fortzubilden.

Die ärztliche Ausbildung und der Zugang zum ärztlichen Beruf ist in der Bundesärzteordnung bundeseinheitlich geregelt.

Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Beurfsausbildung. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte. Die Weiterbildung und die Anerkennung als Facharzt/-ärztin richtet sich nach Kammer- bzw. Heilberufsgesetzen der Länder und den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, der Mitglied er/sie ist.

Jeder Arzt muss seine fachliche Kompetenz in der täglichen Arbeit und durch berufsbegleitendes Lernen – durch Fortbildung – kontinuierlich aktualisieren und festigen. Fortbildung dient der Verbesserung ärztlichen Handelns und ist somit ein Instrument der Qualitätssicherung in der Medizin.

Für jeden Arzt / jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er / sie ist. Zuständig ist diejenige Ärztekammer, in deren Bereich entweder die Weiterbildung absolviert oder ein Antrag auf Anerkennung für ein Gebiet, Fakultativen Weiterbildungen oder einen Schwerpunkt gestellt wird bzw. werden soll. Die Regionalverzeichnisse von zur Weiterbildung befugten / ermächtigten Ärztinnen und Ärzte sind ausschließlich bei den Ärztekammern zu beziehen. Man sollte sich daher mit der zuständigen Ärztekammer in Verbindung setzen.

Gebiet Humangenetik – Auszug aus der M-WBO 2018 (S.105-109)
Facharzt/Fachärztin für Humangenetik (Humangenetiker/Humangenetikerin)

Gebietsdefinition

Das Gebiet Humangenetik umfasst die Aufklärung, Erkennung und Behandlung genetisch bedingter und mitbedingter Erkrankungen einschließlich der humangenetischen Beratung von Patienten, Ratsuchenden und ihren Familien sowie den in der Gesundheitsversorgung tätigen Ärzten.

Weiterbildungszeit

60 Monate Humangenetik unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon

  • müssen 30 Monate in der humangenetischen Patientenversorgung abgeleistet werden
  • müssen 12 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
  • müssen 12 Monate im molekulargenetischen Labor abgeleistet werden
  • müssen 6 Monate im zytogenetischen Labor abgeleistet werden
Auszug als PDF

Berechtigung für die Weiterbildung zum Facharzt für Humangenetik

Sortiert nach zuständigen Ärztekammern:

In der Adressenliste sind Kolleginnen und Kollegen benannt, die von den jeweiligen Ärztekammern für die Weiterbildung im Gebiet "Humangenetik" (im Ganzen oder in Teilen) befugt wurden.

Für den Umfang der Weiterbildungsbefugnis ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen durch den befugten Arzt unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages sowie der personellen und materiellen Ausstattung der Weiterbildungstätte erfüllt werden können.

Zur Entscheidung darüber erlässt die zuständigen Ärztekammer allgemeine Verwaltungsvorschriften, welche die für den Befugnisinhalt und -umfang im Gebiet Humangenetik im einzelnen notwendigen Bedingungen zur ordnungsgemäßen Weiterbildung bestimmen können. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Landesärztekammer nach Befugnisinhalt und -umfang.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie wird stets aktualisiert. Sollten Ihre Angaben in der Datenbank "Facharzt-Weiterbildung" fehlen oder geändert werden, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.

 

Adressen der Ärztekammern

Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz1
10623 Berlin
Tel. 030/400456-0
Fax.: 030/400456-388
Email: info@baek.de
Baden-Württemberg
Landesärztekammer
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Tel.: 0711/769890
Fax: 0711/7698950
Email: info@laek-bw.de
Bayerische Landesärztekammer Mühlbaurstr. 16
81677 München
Tel.: 089/4147-0
Fax: 089/4147-280
Email: blaek@blaek.de
Ärztekammer Berlin Friedrichstr. 16
10969 Berlin
Tel.: 030/40806-0
Fax: 030/40806-3499
Email: kammer@aekb.de
Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstr. 12
03044 Cottbus
Tel.: 0355/78010-0
Fax: 0355/78010-369
Email: post@laekb.de
Ärztekammer Bremen Schwachhauser Heerstr. 30
28209 Bremen
Tel.: 0421/340420-0
Fax: 0421/340420-9
Email: info@aekhb.de
Ärztekammer Hamburg Weidestr. 122b
22083 Hamburg
Tel.: 040/202299-0
Fax: 040/202299-400
Email: post@aekhh.de
Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt
Tel.: 069/97672-0
Fax: 069/97672-128
Email: info@laekh.de
Ärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Straße 9A
18055 Rostock
Tel.: 0381/49280-0
Fax: 0381/49280-44
Email: info@aek-mv.de
Ärztekammer Niedersachsen Karl-Wiechert-Alle 18-22   
30625 Hannover
Tel.: 0511/38002
Fax: 0511/3802240
Email: info@aekn.de
Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/43020
Fax: 0211/4302200
Email: aerztekammer@aekno.de
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Deutschhausplatz 3
55116 Mainz
Tel.: 06131/288220
Fax: 06131/2882288
Email: kammer@laek-rlp.de
Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistr. 4
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681/4003-0
Fax: 0681/4003340
Email: info-aeks@aeksaar.de
Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16
01099 Dresden
Tel.: 0351/82670
Fax: 0351/8267412
Email: dresden@slaek.de
Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Tel.: 0391/60546
Fax: 0391/6054700
Email: info.aeksa@de
Ärztekammer Schleswig-Holstein Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551/8030
Fax: 04551/803180
Email: aerztekammer@aeksh.org
Landesärztekammer Thüringen Im Semmicht 33
07751 Jena-Maua
Tel.: 03641/6140
Fax: 03641/614199
Email: verwaltung@laek-thueringen.de
Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstr. 210-214
48147 Münster
Tel.: 0251/9290
Fax: 0251/9292999
Email: posteingang@aekwl.de