Naturwissenschaftliche Weiterbildung

Weiterbildung zum Fachhumangenetiker/in (GfH)

Die Gesellschaft für Humangenetik (GfH) als wissenschaftliche Vertretung der Humangenetik leistet mit der Zuerkennung der Bezeichnung "Fachhumangenetiker/-in (GfH)" für die innerhalb der Humangenetik in der Krankenversorgung tätigen Biologen und ähnlich ausgebildeten Naturwissenschaftler durch Schaffung einer entsprechenden Qualifikation einen Beitrag zur Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung. Die GfH strebt eine Anerkennung und Übernahme dieser Qualifikation durch die Ärztekammern und eine Anbindung dieser Naturwissenschaftler an die Ärztekammern an. Biologen und ähnlich ausgebildete Naturwissenschaftler sind nach Abschluss eines entsprechenden Hochschulstudiums besonders qualifiziert, die komplizierten, sich rasch methodisch fortentwickelnden biochemischen, zytogenetischen und molekularbiologischen Laboruntersuchungen zur Diagnostik von genetisch bedingten Krankheiten und genetischen Prädispositionen zu erbringen.

Da es sich bei der humangenetischen Diagnostik und Beratung um einen besonders sensiblen Bereich handelt, wird eine Einbindung in das ärztliche Standesrecht und die ethischen Normen ärztlichen Handelns ausdrücklich befürwortet. Die für die Diagnostik notwendigen körperlichen Untersuchungen und Eingriffe bleiben Ärzten vorbehalten.

 

Weiterbildungsordnung

  

Weiterbildungsberechtigte

Sie können sich die komplette Liste der Berechtigten für die Weiterbildung zum Fachhumangenetiker in Deutschland anzeigen lassen oder die Einträge nach dem Ort selektieren.

Einträge nach Orten sortieren:


Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie wird stets aktualisiert. Sollten Ihre Angaben in der Datenbank "Fachhumangenetiker-Weiterbildung" fehlen oder geändert werden, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.

Antragstellung

Anmeldung der Weiterbildung

Der Beginn einer Weiterbildung muss im Regelfall innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Weiterbildung bei der GfH oder der Kommission für die Zuerkennung der Berufsbezeichnung "Fachhumangenetiker/in (GfH)" angezeigt werden. Verwenden Sie hierzu bitte folgendes Anmeldeformular. Für die Anmeldung und Durchführung des Fachgesprächs zum Erwerb der Berufsbezeichnung des Fachhumangenetikers fallen gemäß der Gebührenordnung der GfH Gebühren an.

Alle Formulare sind sorgfältig auszufüllen und werden sonst ungeprüft zurück geschickt!

Leitfaden zur Zulassung zum Fachgespräch für die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Fachhumangenetiker/in (GfH)“

Um eine zügige Begutachtung der Anträge durch die Mitglieder der Kommission für die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Fachhumangenetiker/in (GfH)” zu ermöglichen, müssen die Unterlagen vollständig elektronisch als PDF-Datei eingereicht werden. Wir bitten die Antragsteller, den folgenden Leitfaden zu beachten. Dieser wurde auf Grundlage der Weiterbildungsordnung (WBO) vom 7.5.2021 verfasst. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der Weiterbildungsordnung.

Zur Einreichung des Antrags auf Zulassung zum Fachgespräch verwenden Sie bitte die VORLAGE "Anmeldung zum Fachgespräch".

Es müssen folgende Angaben und Unterlagen beigefügt werden:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse und Ausbildungsnachweise
  • Bestätigung der GfH-Mitgliedschaft
  • Dokumentation der Weiterbildung
    (Nutzen Sie hierfür bitte die Excel-Tabelle Dokumentation der Weiterbildung)
    • Detaillierte Auflistung der Namen der Weiterbildungsberechtigten, -stätten und -zeiten sowie der Art und des Umfanges der vertraglichen Beschäftigung
      (Promotionszeiten bitte besonders kennzeichnen);
    • Ausführliche Darstellung der diagnostischen Tätigkeiten im Haupt- und Nebenfach
      mit Angabe von Art und Anzahl der durchgeführten Untersuchungen;
    • Angaben zur Teilnahme an Ringversuchen, qualitätssichernden Maßnahmen, Weiterbildungsveranstaltungen etc. (ggf. Bestätigungen beifügen);
    • Gutachten der zur Weiterbildung befugten Person(en), incl. der von dieser unterzeichneten Dokumentation der (jährlichen) Weiterbildungsgespräche.

Legen Sie Ihrem Antrag auch einen von der/den zur Weiterbildung berechtigten Person(en) unterschriebenen Ausdruck der ausgefüllten Tabelle bei.

Bitte schicken Sie die vollständigen Unterlagen an:
GfH-Fachhumangenetiker-Kommission

Vorsitzende der Kommission
Dr. rer. nat. Christine Neuhaus
Labor Dr. Wisplinghoff
Horbeller Str. 18 - 20
50858 Köln

Telefon:  +49 (0) 221 940 505 672
Telefax:   +49 (0) 221 940 505 412
c.neuhaus@wisplinghoff.de

Sollten Sie Fragen zur Weiterbildung und zur Antragstellung haben, können Sie sich direkt an Frau Dr. Neuhauss wenden.

Downloads

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Aktuell gültige Weiterbildungsordnung von 2021 inkl. Gegenstandskatalog
Anmeldeformular zur Weiterbildung zum Fachhumangenetiker/in (GfH)
Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch
Gebührenordnung für den Erwerb der Berufsbezeichnung „Fachhumangenetiker/in“
Excel-Tabelle Dokumentation der Weiterbildung
Formular zur Beantragung der Weiterbildungsbefugnis
Mustervorschlag für einen Kooperationsvertrag