Weiterbildungsordnung

Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb festgelegter Kenntnisse, Erfahrungen und praktischer Fertigkeiten, um nach Abschluss eines Hochschulstudiums der Biologie oder einer anderen Naturwissenschaft mit inhaltlich vergleichbarer Ausbildung (im folgenden einheitlich als „Naturwissenschaft“ bezeichnet) besondere Kompetenzen in der Diagnostik genetisch bedingter Krankheite und genetischer Dispositionen für Krankheiten des Menschen zu erlangen.

 
© Deutsche Gesellschaft für Humangenetik