| Weiterbildungsordnung
Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb festgelegter
Kenntnisse, Erfahrungen und praktischer Fertigkeiten,
um nach Abschluss eines Hochschulstudiums der Biologie
oder einer anderen Naturwissenschaft mit inhaltlich
vergleichbarer Ausbildung (im folgenden einheitlich
als „Naturwissenschaft“ bezeichnet) besondere
Kompetenzen in der Diagnostik genetisch bedingter Krankheite
und genetischer Dispositionen für Krankheiten des
Menschen zu erlangen.
|
 |
|