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60 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 WBO, davon
- 24 Monate in der humangenetischen Patientenversorgung,
- 12 Monate in einem zytogenetischen Labor,
- 12 Monate in einem molekulargenetischen Labor,
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren
Patientenversorgung
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60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten
(gemäß § 4) an einer zugelassenen
Weiterbildungsstätte (gemäß §
5)
- 24 Monate in einem molekulargenetischen Diagnostiklabor,
- 24 Monate in einem zytogenetischen Diagnostiklabor,
- 12 Monate in einem humangenetisch diagnostischen
Labor der Wahl.
Bis zu 12 der 24 Monate in einem zytogenetischen
Diagnostiklabor können in einem tumorzytogenetischen
Diagnostiklabor abgeleistet werden. Gemäß
§ 5 Abs. 1 der WBO können insgesamt
24 Monate der Weiterbildung an nicht-universitären
Einrichtungen (z.B. in einer weiterbildungsbefugten
Arztpraxis) abgeleistet werden.
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| Erwerb der in der Weiterbildungsordnung
für diese Kompetenz aufgeführten Weiterbildungsinhalte
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind mindestens
in folgendem Umfang nachzuweisen:
– 200 klinisch-genetische Diagnostiken
erblich bedingter Krankheiten angeborener Fehlbildungen
und Fehlbildungssyndrome
– Befunderhebung und Risikoabschätzung
bei
• 100 monogenen und komplexen Erbgängen
• 50 numerischen und strukturellen Chromosomenaberrationen
• 50 molekulargenetischen Befunden
– 400 genetischen Beratungen einschließlich
Erhebung der Familienanamnese in drei Generationen
und Erstellung einer epikritischen Beurteilung
bei 50 verschiedenen Krankheitsbildern
– Chromosomenanalysen
• pränatal, davon: 200
• einschließlich aller Kultivierungs-
und Präparationsschritte: 25
• postnatal, davon: 200
• einschließlich aller Kultivierungs-
und Präparationsschritte: 25
– Methoden der molekularen Zytogenetik
einschließlich chromosomaler in-situ-Hybridisierung,
davon: 100
• an Interphasekernen einschließlich
aller
Kultivierungs- und Präparationsschritte:
25
• an Metaphasechromosomen einschließlich
aller Kultivierungs- und Präparationsschritte:
25
– prä- und postnatale molekulargenetische
Analysen, davon
• pränatal einschließlich aller
erforderlichen Laborschritte: 10
• postnatal, davon: 400
• einschließlich aller erforderlichen
Laborschritte: 100
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Definierte Untersuchungsverfahren
mit Richtzahlen
Zytogenetik / Tumorzytogenetik
- 50
Vorbereiten, Ansetzen und Durchführen von
Zellkulturen, inkl. Chromosomenpräparation,
Darstellung von Bandenmustern.
- 400
Mikroskopische Analysen von Metaphase Chromosomen,
Abfassen von Befundbriefen, davon
- mindestens 100 pränatale (bzw. postnatale)
Diagnosen.
- mindestens 50 Fälle molekulare Zytogenetik
an Interphase und Metaphasechromosomen (Vorbereitung
und Durchführung bei mindestens 4 Indikationen).
Molekulare Genetik
- 50
Aufarbeitung und Analyse von Nukleinsäuren
(inkl. DNA / RNA-Isolation, PCR, Southern Blot,
Sequenzierung)
- 400
Direkte (differentielle / präsymptomatische)
Gendiagnostik (5 Genloci), einschließlich
des Abfassens von Befundbriefen, davon
- mindestens 10 pränatale Diagnosen.
Wahljahr
– über Richtzahlen im Wahljahr entscheidet
die zuständige Kommission auf Anfrage
Teilnahme an externen QS-Maßnahmen
- 2 Zytogenetik / Tumorzytogenetik /
Molekulare Zytogenetik
- 4 Molekulare Genetik
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