GfH-Stipendien

 

Die GfH vergibt pro Jahr 4 Reisestipendien für junge Wissenschaftler,
deren Abstracts als Vorträge auf internationalen Tagungen akzeptiert worden sind

Zielsetzung der Förderung (gemäß GfH-Stipendien-Ordnung)

(1) Die GfH fördert u. a. den internationalen Austausch von Wissenschaftlern durch Vergabe von Stipendien an junge Wissenschaftler. Die im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehenden Mittel sowie die Anlässe, für die Stipendien vergeben werden, legt der Vorstand fest.

(2) Die Stipendien werden an leistungsstarke förderungswürdige Bewerber vergeben.

(3) Ein Stipendium wird als Reisekostenunterstützung des Stipendiaten/in gewährt, um ihm/ihr die Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Tagungen und damit die Weiterqualifizierung zu ermöglichen.

 

Voraussetzungen für eine Förderung

Antragsberechtigt sind Studenten, Graduierte und Wissenschaftler. Sie können sich mit einem wissenschaftlichen Abstract ihres vom ausländischen Veranstalter akzeptierten Vortrags sowie genauen Angaben zur betreffenden wissenschaftlichen Tagung bewerben. Das Höchstalter wird auf 35 Jahre festgelegt. Der Stipendiat muss seinen Studienwohnsitz in Deutschland haben.

 

Pflichten des Stipendiaten

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat

  • den Vortrag (oral presentation) auf der von ihm genannten Veranstaltung zu halten
  • einen Tagungsbericht zu dieser Veranstaltung vorzulegen
    (incl. Einverständniserklärung für eine entsprechende Veröffentlichung)

 

Antragsunterlagen

Anträge auf Erteilung eines Stipendiums können gestellt werden, sobald dem Bewerber die Annahme seines Abstract als Vortrag vorliegt.

Die Antragsunterlagen müssen enthalten:

  • das Abstract des geplanten Vortrags
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • Zeugnisse und Ausbildungsnachweise, Liste der bisherigen Veröffentlichungen
  • Offizielle Bestätigung von Seiten des Veranstalters über die Annahme des Abstracts
    und die Einstufung als „oral presentation“
  • Anschrift (privat und berufl.) und Bankverbindung
  • Erklärung des Antragstellers, dass er keine weiteren Reisestipendien beantragt hat.

Die Antragsunterlagen sind zu richten an:

Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik
Frau Dr. Christine Scholz
Inselkammerstr. 5
82008 München-Unterhaching

 

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Stipendienordnung

 

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