Antragstellung
Anmeldung der Weiterbildung
Der Beginn einer Weiterbildung muss
im Regelfall innerhalb von 6
Monaten nach Aufnahme der Weiterbildung bei der
GfH oder der Kommission
für die Zuerkennung der Berufsbezeichnung "Fachhumangenetiker/in
(GfH)" angezeigt werden.
Leitfaden zur Antragstellung auf
Zuerkennung der Berufsbezeichnung "Fachhumangenetiker/in
(GfH)"
Um eine zügige Begutachtung der Anträge
durch die Mitglieder der Kommission für die Zuerkennung
der Zusatzbezeichnung "Fachhumangenetiker/in der GfH"
zu ermöglichen, müssen die Unterlagen vollständig
eingereicht werden. Daher bitten wir die Antragsteller
den folgenden Leitfaden zu beachten. Dieser wurde auf
Grundlage der gültigen Weiterbildungsordnung
vom 4.10.2003 (MedGen 15:199-204,2003) erstellt, ist
aber ebenfalls auf die Antragstellung nach der WBO vom
18.03.1993 (MedGen 2: 174-176, 1993) und der Gegenstandskataloge
(MedGen 3: 290- 297, 1994) anwendbar. Detailliertere
Informationen sollten diesen Veröffentlichungen
entnommen werden.
Dem Antrag müssen folgende Angaben
und Unterlagen beigefügt werden:
- Angabe des Haupt- und Nebenfaches
mit detaillierter Auflistung der Weiterbildungsstätten
und -zeiträume sowie Art und Umfang der Beschäftigung.
- Tabellarischer Lebenslauf, der besonders
den wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang schildern
soll.
- Ausführliche Darstellung der
Tätigkeiten im Haupt- und Nebenfach mit Angabe
der Art und Anzahl durchgeführter Untersuchungen
(vgl.Abs.B).
- Dokumentation über Weiterbildung
in Form des Protokollbuchs und der Gesprächsprotokolle
(vgl. § 7).
- Gutachten der zur Weiterbildung Befugten,
aus denen klar hervorgeht, welche der im Gegenstandskatalog
genannten Anforderungen (unter Nennung und Art der
Anzahl) der Antragstaller eigenständig erbracht
hat (vgl. § 8).
- Bestätigung der Mitgliedschaft
in der GfH.
- Zeugnisse über alle relevanten
Tätigkeiten ab Diplom (einschließlich)
in beglaubigter Abschrift.
- Alle Unterlagen in 6-facher Ausfertigung
(bitte klammern!) davon 1 Exemplar mit beglaubigten
Zeugnissen).
Bitte stellen Sie
vor dem Versenden Ihrer Unterlagen sicher, dass alle
o.g. Punkte beachtet wurden und vollständig erfüllt
sind.
GfH-Kommission
Zuerkennung Berufsbezeichnung Fachhumangenetiker(GfH)
c/o
PD Dr. rer. nat. Iris Bartels
Institut für Humangenetik
Heinrich-Düker-Weg 12
37073 Göttingen top of the page
|