Das Kursangebot der Akademie Humangenetik zum Erwerb der Qualifikation Fachgebundene Genetische Beratung wendet sich an ÄrztInnen aus allen Fachgebieten. Entsprechend der Richtlinie zum Gendiagnostikgesetz bietet die Akademie Humangenetik eine service-orientierte Lösung an, sich für die Fachgebundene Genetische Beratung zu qualifizieren.
Gemäß § 7 Abs. 3 GenDG darf „Eine genetische Beratung […] nur durch […] Ärztinnen oder Ärzte, die sich für genetische Beratungen qualifiziert haben, vorgenommen werden“.
In insgesamt zwei Kurseinheiten wird das Grundwissen für die Qualifikation zur Fachgebundenen Genetischen Beratung gemäß Nr. VII. 3.1. - VII. 3.3. der Richtlinie der Gendiagnostikkommission vermittelt. Ein Teil der Qualifikation (14 von 72 Std.) wird mit Hilfe von Unterlagen durch Selbststudium erarbeitet. Diese Unterlagen werden vor dem Kurs nach Gebühreneinzug zur Verfügung gestellt.
Nach lückenloser Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das die Qualifizierung zur Fachgebundenen Genetischen Beratung bescheinigt.
Dieser Kurs wurde von zahlreichen Teilnehmer:innen als äußerst hilfreich, spannend und informativ beschrieben.
Ein sehr lehrreicher Kurs – zugleich zwischenmenschlich offen und inspirierend!
Bitte beachten Sie: Eine Wissenskontrolle am Ende des Kurses ist laut GEKO-Richtlinien nicht notwendig und wird bei unseren Kursen auf freiwilliger Basis durchgeführt. Manche Landesärztekammern verlangen trotzdem eine zusätzliche Prüfung. Sollten Sie für die Anerkennung durch Ihre Landesärztekammer eine bestandene Prüfung benötigen, müssen Sie die Wissenskontrolle dann im Nachgang bei Ihrer Ärztekammer absolvieren.
Der praktisch-kommunikative Teil wird als separater Kurs angeboten und ist zwingend erforderlich, wenn im Rahmen der jeweiligen Facharztweiterbildung kein Nachweis der psychosomatischen Grundversorgung erworben wurde. Er vervollständigt das Grundwissen für die Fachgebundene Genetische Beratung in Form von Übungen, Rollenspiele und Erläuterungen von Fallbeispielen in Übungsgruppen. Dieser Kurs entspricht dem praktisch-kommunikativen Teil gemäß Punkt VII.3.4. der Richtlinie Genetische Beratung der Gendiagnostik-Kommission (GEKO). In der Regel schließt er sich an die 2. Kurseinheit des Hauptkurses an und beinhaltet 10 Fortbildungseinheiten à 45 Minuten.
Rechtliche Grundlagen