Ausbildung
Ärztliche Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland
Im medizinischen Studiengang bestehen an allen Hochschulen
der Bundesrepublik Deutschland Zulassungsbeschränkungen.
Die Studienplätze werden zentral durch die Zentralstelle
für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund
vergeben.
Die Verordnung zur Approbation fordert eine "Hochschulzugangsberechtigung" der angehenden Medizinstudenten.
Die ärztliche Ausbildung und der Zugang zum ärztlichen
Beruf ist in der Bundesärzteordnung bundeseinheitlich
geregelt.
Nach geltendem Recht umfaßt die ärztliche
Ausbildung:
- ein Hochschulstudium der Medizin von mindestens 6 Jahren, wobei das letzte Jahr des Studiums eine zusammenhängende praktische Ausbildung in Krankenanstalten von 48 Wochen umfasst;
- eine Ausbildung in Erster Hilfe
- einen Krankenpflegedienst von 2 Monaten
- eine Famulatur von 4 Monaten
- die Ärztliche Vorprüfung
- die Ärztliche Prüfung
Das Studium umfaßt theoretische und praktische Ausbildung. Die Approbationsordnung für Ärzte legt nur die Pflichtpraktika und Pflichtkurse sowie für den vorklinischen Teil des Studiums Pflichtseminare fest. Die übrigen Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere Vorlesungen, werden von den Hochschulen bestimmt.
Fast drei Jahre nach Verabschiedung (im Jahr 2017) des Masterplans Medizinstudium 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Arbeitsentwurf für eine neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vorgelegt. Mit ihr soll auf die Herausforderungen für die künftige ärztliche Versorgung reagiert werden, so die Zielsetzung. Weitere Informationen finden Sie hier.