Weiterbildung zum Fachhumangenetiker/in
(GfH)
Die Gesellschaft für Humangenetik (GfH) als wissenschaftliche
Vertretung der Humangenetik leistet mit der Zuerkennung
der Bezeichnung "Fachhumangenetiker/-in (GfH)"
für die innerhalb der Humangenetik in der Krankenversorgung
tätigen Biologen und ähnlich ausgebildeten
Naturwissenschaftler durch Schaffung einer entsprechenden
Qualifikation einen Beitrag zur Qualitätssicherung
der medizinischen Versorgung. Die GfH strebt eine Anerkennung
und Übernahme dieser Qualifikation durch die Ärztekammern
und eine Anbindung dieser Naturwissenschaftler an die
Ärztekammern an. Biologen und ähnlich ausgebildete
Naturwissenschaftler sind nach Abschluss eines entsprechenden
Hochschulstudiums besonders qualifiziert, die komplizierten,
sich rasch methodisch fortentwickelnden biochemischen,
zytogenetischen und molekularbiologischen Laboruntersuchungen
zur Diagnostik von genetisch bedingten Krankheiten und
genetischen Prädispositionen zu erbringen.
Da es sich bei der humangenetischen Diagnostik und
Beratung um einen besonders sensiblen Bereich handelt,
wird eine Einbindung in das ärztliche Standesrecht
und die ethischen Normen ärztlichen Handelns ausdrücklich
befürwortet. Die für die Diagnostik notwendigen
körperlichen Untersuchungen und Eingriffe bleiben
Ärzten vorbehalten.
Aktuelle gültige Weiterbildungsordnung
incl. Gegenstandskatalog (vom 21.3.2014)
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