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GFHEV

Promotionspreise

Auszug aus der Promotionspreis-Vergabeordnung

Hier finden Sie die Preisträger:innen der letzten Jahre  

  

§1 Zweck und Gegenstand der Förderung

  1. Die GfH fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs im Fach Humangenetik u.a. durch die Vergabe von Promotionspreisen. Mit dem Promotionspreis sollen herausragende wissenschaftliche Dissertationen im Bereich der humangenetischen Forschung ausgezeichnet werden.

  2. Pro Jahr werden zwei Promotionspreise verliehen, Je einem Kandidaten/ einer Kandidatin mit dem Promotionsabschluss in Medizin (Dr. med. oder M.D) und einem in Nicht-Medizin (Dr. rer. nat., Ph. D., Dr. biol. hum., Dr. rer. medic. oder Vergleichbarem).

  3. Die Promotionspreise sind mit jeweils 1000 Euro dotiert.

  4. Die Preise werden auf der Jahrestagung der GfH durch den Präsidenten/die Präsidentin der GfH überreicht.

 

§2 Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind Autor:innen einer Dissertation mit humangenetischer Fragestellung. Das Promotionsverfahren muss an einer bundesdeutschen Hochschule mit Promotionsberechtigung abgeschlossen worden sein. Der Abschluss der Promotion sollte nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Antragsberechtigt sind Mitglieder der GfH als auch Nichtmitglieder. Der Vorschlag zur Auszeichnung kann durch den Autoren/ die Autorin oder durch dessen akademische Betreuer:in erfolgen.

Die Antragsunterlagen müssen enthalten:

  • eine maximal zweiseitige  Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Dissertation mit Begründung der besonderen wissenschaftlichen Leistung des Antragstellers/der Antragsstellerin

  • die Dissertation

  • eine Kopie der Promotionsurkunde

  • ggf. die aus der Dissertation resultierenden Publikation(en)

  • einen tabellarischen Lebenslauf

  • Publikationsverzeichnis des Antragstellers/der Antragsstellerin

  • Eine Stellungnahme des Betreuers/der Betreuerin und/oder Doktorvaters, die die Auszeichnung begründen

  • private und berufliche Kontaktdaten sowie Bankverbindung des Antragstellers/der Antragsstellerin

Die Antragsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail einzureichen an:
organisation@gfhev.de
Geschäftsstelle der GfH
Frau Anja Rössler
Lützenstraße 11
10711 Berlin

GfH-Reisestipendien

Auszug aus der Stipendienordnung

Pro Jahr werden 4 Reisestipendien vergeben. Frühzeitige Bewerbung ist empfehlenswert unter Berücksichtigung der Erfüllung der Voraussetzungen.

 

Zielsetzung der Förderung (gemäß GfH-Stipendien-Ordnung)

  1. Die GfH fördert u. a. den internationalen Austausch von Wissenschaftlern durch Vergabe von Stipendien an junge Wissenschaftler. Die im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehenden Mittel sowie die Anlässe, für die Stipendien vergeben werden, legt der Vorstand fest.

  2. Die Stipendien werden an leistungsstarke förderungswürdige Bewerber vergeben.

  3. Ein Stipendium wird als Reisekostenunterstützung des Stipendiaten/in gewährt, um ihm/ihr die Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Tagungen und damit die Weiterqualifizierung zu ermöglichen.

 

Voraussetzungen für eine Förderung

Antragsberechtigt sind Studenten, Graduierte und Wissenschaftler. Sie können sich mit einem wissenschaftlichen Abstract ihres vom ausländischen Veranstalter akzeptierten Vortrags sowie genauen Angaben zur betreffenden wissenschaftlichen Tagung bewerben. Das Höchstalter wird auf 35 Jahre festgelegt. Der Stipendiat muss seinen Studienwohnsitz in Deutschland haben.

Ausgeschlossen sind jene Antragsteller, die bereits ein GfH-Reisestipendium erhalten haben.

 

Pflichten des Stipendiaten

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat

  • den Vortrag (oral presentation) auf der von ihm genannten Veranstaltung zu halten

  • einen Tagungsbericht zu dieser Veranstaltung vorzulegen
    (incl. Einverständniserklärung für eine entsprechende Veröffentlichung)

 

Antragsunterlagen

Anträge auf Erteilung eines Stipendiums können gestellt werden, sobald dem Bewerber die Annahme seines Abstract als Vortrag vorliegt.

Die Antragsunterlagen müssen enthalten:

  • das Abstract des geplanten Vortrags

  • einen tabellarischen Lebenslauf

  • Zeugnisse und Ausbildungsnachweise, Liste der bisherigen Veröffentlichungen

  • Offizielle Bestätigung von Seiten des Veranstalters über die Annahme des Abstracts
    und die Einstufung als „oral presentation“

  • Anschrift (privat und berufl.) und Bankverbindung

  • Erklärung des Antragstellers, dass er keine weiteren Reisestipendien beantragt hat.

Die Antragsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail einzureichen an:
Deutsche Gesellschaft für Humangenetik
Geschäftsführung
Anja Rössler
Lützenstraße 11
10711 Berlin
organisation@gfhev.de