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GFHEV

Medizinische Weiterbildung

In der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung wird deutlich zwischen Begriffen unterschieden, ob sich der Arzt/die Ärztin noch in der studentischen Ausbildung befindet oder ob er/sie sich bereits zum Facharzt/zur Fachärztin weiterbildet und dann verpflichtet ist, sich laufend fortzubilden.

Die ärztliche Ausbildung und der Zugang zum ärztlichen Beruf ist in der Bundesärzteordnung bundeseinheitlich geregelt.

Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte/Ärztinnen. Die Weiterbildung und die Anerkennung als Facharzt/-ärztin richtet sich nach Kammer- bzw. Heilberufsgesetzen der Länder und den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, der Mitglied er/sie ist.

Jeder Arzt/Jede Ärztin muss seine/ihr fachliche Kompetenz in der täglichen Arbeit und durch berufsbegleitendes Lernen – durch Fortbildung – kontinuierlich aktualisieren und festigen. Fortbildung dient der Verbesserung ärztlichen Handelns und ist somit ein Instrument der Qualitätssicherung in der Medizin.

Für jeden Arzt/jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er/sie ist. Zuständig ist diejenige Ärztekammer, in deren Bereich entweder die Weiterbildung absolviert oder ein Antrag auf Anerkennung für ein Gebiet, Fakultativen Weiterbildungen oder einen Schwerpunkt gestellt wird bzw. werden soll. Die Regionalverzeichnisse von zur Weiterbildung befugten/ermächtigten Ärzte und Ärztinnen, sind ausschließlich bei den Ärztekammern zu beziehen. Man sollte sich daher mit der zuständigen Ärztekammer in Verbindung setzen.

Gebiet Humangenetik – Auszug aus der M-WBO 2018 (S.105-109) Facharzt/Fachärztin für Humangenetik (Humangenetiker/Humangenetikerin)

Gebietsdefinition

Das Gebiet Humangenetik umfasst die Aufklärung, Erkennung und Behandlung genetisch bedingter und mitbedingter Erkrankungen einschließlich der humangenetischen Beratung von Patienten, Ratsuchenden und ihren Familien sowie den in der Gesundheitsversorgung tätigen Ärzten.

Weiterbildungszeit

60 Monate Humangenetik unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon

  • müssen 30 Monate in der humangenetischen Patientenversorgung abgeleistet werden

  • müssen 12 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden

  • müssen 12 Monate im molekulargenetischen Labor abgeleistet werden

  • müssen 6 Monate im zytogenetischen Labor abgeleistet werden

Berechtigung für die Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Humangenetik

Auf den Websites der Ärztekammern finden Sie alle Informationen zu den Weiterbildungsbefugten:

Ausbildung

Ärztliche Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland

Im medizinischen Studiengang bestehen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland Zulassungsbeschränkungen. Die Studienplätze werden zentral durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund vergeben. Die Verordnung zur Approbation fordert eine "Hochschulzugangsberechtigung" der angehenden Medizinstudenten. Die ärztliche Ausbildung und der Zugang zum ärztlichen Beruf ist in der Bundesärzteordnungbundes einheitlich geregelt. Nach geltendem Recht umfaßt die ärztliche Ausbildung:

  • ein Hochschulstudium der Medizin von mindestens 6 Jahren, wobei das letzte Jahr des Studiums eine zusammenhängende praktische Ausbildung in Krankenanstalten von 48 Wochen umfasst

  • eine Ausbildung in Erster Hilfe

  • einen Krankenpflegedienst von 2 Monaten

  • eine Famulatur von 4 Monaten

  • die Ärztliche Vorprüfung

  • die Ärztliche Prüfung

Das Studium ist aufgeteilt in einen vorklinischen Teil von 2 Jahren und einen klinischen Teil von 4 Jahren. Das letzte Jahr des klinischen Studiums entfällt auf einezusammen hängende praktische Ausbildung in Krankenanstalten (Praktisches Jahr). Das Studium umfaßt theoretische und praktische Ausbildung. Die Approbationsordnung für Ärzte legt nur die Pflichtpraktika und Pflichtkurse sowie für den vorklinischen Teil des Studiums Pflichtseminare fest. Die übrigen Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere Vorlesungen, werden von den Hochschulen bestimmt.

Empfehlungen der GfH zur Gestaltung des Faches Humangenetik bei der Einführungder neuen Approbationsordnung (AO)ab Wintersemester 2003/2004

Fast drei Jahre nach Verabschiedung (im Jahr 2017) des Masterplans Medizinstudium 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Arbeitsentwurf für eine neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vorgelegt. Mit ihr soll auf die Herausforderungen für die künftige ärztliche Versorgung reagiert werden, so die Zielsetzung. Weitere Informationen finden Sie hier.