Die Gesellschaft für Humangenetik (GfH) als wissenschaftliche Vertretung der Humangenetik leistet mit der Zuerkennung der Bezeichnung "Fachhumangenetiker:in (GfH)" für die innerhalb der Humangenetik, in der Krankenversorgung tätigen Biologen/ Biologinnen und ähnlich ausgebildeten Naturwissenschaftler:innen durch Schaffung einer entsprechenden Qualifikation einen Beitrag zur Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung. Die GfH strebt eine Anerkennung und Übernahme dieser Qualifikation durch die Ärztekammern und eine Anbindung dieser Naturwissenschaftler:innen an die Ärztekammern an. Biologen/ Biologinnen und ähnlich ausgebildete Naturwissenschaftler:innen sind nach Abschluss eines entsprechenden Hochschulstudiums besonders qualifiziert, die komplizierten, sich rasch methodisch fortentwickelnden biochemischen, zytogenetischen und molekularbiologischen Laboruntersuchungen zur Diagnostik von genetisch bedingten Krankheiten und genetischen Prädispositionen zu erbringen.
Da es sich bei der humangenetischen Diagnostik und Beratung um einen besonders sensiblen Bereich handelt, wird eine Einbindung in das ärztliche Standesrecht und die ethischen Normen ärztlichen Handelns ausdrücklich befürwortet. Die für die Diagnostik notwendigen körperlichen Untersuchungen und Eingriffe bleiben Ärzten vorbehalten.