Medizinische Weiterbildung
In der ärztlichen Aus- Weiter- und Fortbildung wird deutlich zwischen Begriffen unterschieden, ob sich der Arzt noch in der studentischen Ausbildung befindet, oder ob er bereits sich zum Facharzt weiterbildet und dann verpflichtet ist, sich laufend fortzubilden.
Die ärztliche Ausbildung und der Zugang zum ärztlichen Beruf ist in der Bundesärzteordnung bundeseinheitlich geregelt.
Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Beurfsausbildung. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte. Die Weiterbildung und die Anerkennung als Facharzt/-ärztin richtet sich nach Kammer- bzw. Heilberufsgesetzen der Länder und den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, der Mitglied er/sie ist.
Jeder Arzt muss seine fachliche Kompetenz in der täglichen Arbeit und durch berufsbegleitendes Lernen – durch Fortbildung – kontinuierlich aktualisieren und festigen. Fortbildung dient der Verbesserung ärztlichen Handelns und ist somit ein Instrument der Qualitätssicherung in der Medizin.
Für jeden Arzt / jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er / sie ist. Zuständig ist diejenige Ärztekammer, in deren Bereich entweder die Weiterbildung absolviert oder ein Antrag auf Anerkennung für ein Gebiet, Fakultativen Weiterbildungen oder einen Schwerpunkt gestellt wird bzw. werden soll. Die Regionalverzeichnisse von zur Weiterbildung befugten / ermächtigten Ärztinnen und Ärzte sind ausschließlich bei den Ärztekammern zu beziehen. Man sollte sich daher mit der zuständigen Ärztekammer in Verbindung setzen.
Gebiet Humangenetik – Auszug aus der M-WBO 2018 (S.105-109)
Facharzt/Fachärztin für Humangenetik (Humangenetiker/Humangenetikerin)
Gebietsdefinition
Das Gebiet Humangenetik umfasst die Aufklärung, Erkennung und Behandlung genetisch bedingter und mitbedingter Erkrankungen einschließlich der humangenetischen Beratung von Patienten, Ratsuchenden und ihren Familien sowie den in der Gesundheitsversorgung tätigen Ärzten.
Weiterbildungszeit
60 Monate Humangenetik unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
- müssen 30 Monate in der humangenetischen Patientenversorgung abgeleistet werden
- müssen 12 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
- müssen 12 Monate im molekulargenetischen Labor abgeleistet werden
- müssen 6 Monate im zytogenetischen Labor abgeleistet werden
Berechtigung für die Weiterbildung zum Facharzt für Humangenetik
In der Adressenliste sind Kolleginnen und Kollegen benannt, die von den jeweiligen Ärztekammern für die Weiterbildung im Gebiet "Humangenetik" (im Ganzen oder in Teilen) befugt wurden.
Für den Umfang der Weiterbildungsbefugnis ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen durch den befugten Arzt unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages sowie der personellen und materiellen Ausstattung der Weiterbildungstätte erfüllt werden können.
Zur Entscheidung darüber erlässt die zuständigen Ärztekammer allgemeine Verwaltungsvorschriften, welche die für den Befugnisinhalt und -umfang im Gebiet Humangenetik im einzelnen notwendigen Bedingungen zur ordnungsgemäßen Weiterbildung bestimmen können. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Landesärztekammer nach Befugnisinhalt und -umfang.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie wird stets aktualisiert. Sollten Ihre Angaben in der Datenbank "Facharzt-Weiterbildung" fehlen oder geändert werden, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Adressen der Ärztekammern
Bundesärztekammer | Herbert-Lewin-Platz1 10623 Berlin |
Tel.
030/400456-0 Fax.: 030/400456-388 Email: info@baek.de |
Baden-Württemberg Landesärztekammer |
Jahnstr.
40 70597 Stuttgart |
Tel.: 0711/769890 Fax: 0711/7698950 Email: info@laek-bw.de |
Bayerische Landesärztekammer | Mühlbaurstr.
16 81677 München |
Tel.:
089/4147-0 Fax: 089/4147-280 Email: blaek@blaek.de |
Ärztekammer Berlin | Friedrichstr. 16 10969 Berlin |
Tel.:
030/40806-0 Fax: 030/40806-3499 Email: kammer@aekb.de |
Landesärztekammer Brandenburg | Dreifertstr.
12 03044 Cottbus |
Tel.:
0355/78010-0 Fax: 0355/78010-369 Email: post@laekb.de |
Ärztekammer Bremen | Schwachhauser
Heerstr. 30 28209 Bremen |
Tel.:
0421/340420-0 Fax: 0421/340420-9 Email: info@aekhb.de |
Ärztekammer Hamburg | Weidestr. 122b 22083 Hamburg |
Tel.:
040/202299-0 Fax: 040/202299-400 Email: post@aekhh.de |
Landesärztekammer Hessen | Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt |
Tel.:
069/97672-0 Fax: 069/97672-128 Email: info@laekh.de |
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern |
August-Bebel-Straße 9A 18055 Rostock |
Tel.:
0381/49280-0 Fax: 0381/49280-44 Email: info@aek-mv.de |
Ärztekammer Niedersachsen | Karl-Wiechert-Alle 18-22 30625 Hannover |
Tel.:
0511/38002 Fax: 0511/3802240 Email: info@aekn.de |
Ärztekammer Nordrhein | Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf |
Tel.:
0211/43020 Fax: 0211/4302200 Email: aerztekammer@aekno.de |
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz | Deutschhausplatz 3 55116 Mainz |
Tel.:
06131/288220 Fax: 06131/2882288 Email: kammer@laek-rlp.de |
Ärztekammer des Saarlandes | Faktoreistr.
4 66111 Saarbrücken |
Tel.:
0681/4003-0 Fax: 0681/4003340 Email: info-aeks@aeksaar.de |
Sächsische Landesärztekammer | Schützenhöhe 16 01099 Dresden |
Tel.:
0351/82670 Fax: 0351/8267412 Email: dresden@slaek.de |
Ärztekammer Sachsen-Anhalt | Doctor-Eisenbart-Ring
2 39120 Magdeburg |
Tel.:
0391/60546 Fax: 0391/6054700 Email: info.aeksa@de |
Ärztekammer Schleswig-Holstein | Bismarckallee
8-12 23795 Bad Segeberg |
Tel.:
04551/8030 Fax: 04551/803180 Email: aerztekammer@aeksh.org |
Landesärztekammer Thüringen | Im
Semmicht 33 07751 Jena-Maua |
Tel.:
03641/6140 Fax: 03641/614199 Email: verwaltung@laek-thueringen.de |
Ärztekammer Westfalen-Lippe | Gartenstr. 210-214 48147 Münster |
Tel.:
0251/9290 Fax: 0251/9292999 Email: posteingang@aekwl.de |